Grundwassereinleitung
Die Einleitung von Grundwasser in die städtische Kanalisation ist anzuzeigen und darf nur nach Abstimmung mit der Stadt Lingen (Ems) und nach Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung Service/Satzungen und Anträge durchgeführt werden.
Die eingeleitete Wassermenge ist durch ein geeichtes Wassermengenmessgerät zu dokumentieren und der Stadt Lingen (Ems) zeitnah zur Abrechnung nachzuweisen.
Für die Einleitung von Grundwasser in die Regenwasserkanalisation wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 150,00 Euro sowie ein Nutzungsentgelt von 0,06 €/m³ eingeleitete Wassermenge erhoben.
Bei widerrechtlichen Einleitungen von gefördertem Grundwasser in die öffentliche Kanalisation wird auf Basis der geschätzten eingeleiteten Wassermenge ein Entgelt festgesetzt.