Stadtentwässerung
Abwasserbeseitigung
Sofern auf einem Grundstück auf Dauer Wasser anfällt, ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, sein Grundstück an die öffentliche Abwasseranlage anzuschließen (Anschlusszwang). Ebenfalls besteht die Verpflichtung, das auf dem Grundstück anfallende Abwasser in die zentrale Abwasseranlage einzuleiten, soweit dies zulässig ist (Benutzungszwang).
Für den Antrag auf Anschluss und Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage (Entwässerungsantrag) ist ein Vordruck zu verwenden, der bei der Stadtentwässerung Lingen erhältlich ist. Die Stadtentwässerung erteilt dann nach Prüfung eine Erlaubnis für den Anschluss und die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage. Besondere Regelungen gelten für Indirekteinleiter und Grundstücksabwasseranlagen.
Eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang ist auf Antrag hinsichtlich des Niederschlagwassers möglich, wenn dieses auf dem Grundstück schadlos versickert bzw. verrieselt werden kann.
Gleichzeitig besteht auch das Recht auf Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage, wenn das Grundstück an die Kanalisation angeschlossen ist und das Abwasser keiner besonderen Behandlung badarf (Anschluss- und Benutzungsrecht).
Die entsprechenden Satzungen und Anträge finden Sie unter Service/Satzungen und Anträge als PDF-Dateien zum Download.
Für den Antrag auf Anschluss und Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage (Entwässerungsantrag) ist ein Vordruck zu verwenden, der bei der Stadtentwässerung Lingen erhältlich ist. Die Stadtentwässerung erteilt dann nach Prüfung eine Erlaubnis für den Anschluss und die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage. Besondere Regelungen gelten für Indirekteinleiter und Grundstücksabwasseranlagen.
Eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang ist auf Antrag hinsichtlich des Niederschlagwassers möglich, wenn dieses auf dem Grundstück schadlos versickert bzw. verrieselt werden kann.
Gleichzeitig besteht auch das Recht auf Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage, wenn das Grundstück an die Kanalisation angeschlossen ist und das Abwasser keiner besonderen Behandlung badarf (Anschluss- und Benutzungsrecht).
Die entsprechenden Satzungen und Anträge finden Sie unter Service/Satzungen und Anträge als PDF-Dateien zum Download.